Vernehmlassung: Sauberkeitsrappen
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Totalrevision Abfallreglement: Gebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen aus dem öffentlichen Raum (Sauberkeitsrappen); Stellungnahme
Als Interessensvertretung der grossen Detailhandelsunternehmen ist die IG Detailhandel Schweiz an einer nachhaltigen und wirksamen Umweltpolitik interessiert. Die IG Detailhandel Schweiz lehnt jedoch die Einführung eines Sauberkeitsrappens und die damit einhergehende Änderung des Abfallreglements sowie den damit zusammenhängenden Kredit in der Höhe von 1.4 Mio. Franken ab. Der Sauberkeitsrappen steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesgerichts. So verletzt er u.a. das Gebot der Rechtsgleichheit und weist keine Lenkungswirkung auf das Abfallaufkommen auf. Darüber hinaus verstärkt der Sauberkeitsrappen die ohnehin schon hohe Gebührenlast für den Detailhandel und schränkt dessen Ertragskraft teilweise empfindlich ein. So hat der Detailhandel durchschnittlich eine Marge von 1.5% bis 2%. Der Sauberkeitsrappen in der Höhe von bis zu 0.13% des Umsatzes für den Detailhandel würde gegen 10% des Gewinns vom Detailhandel ausmachen.
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